Artenschutzfachliche Hinweise zur Baufeldfreimachung

Artenschutzfachliche Hinweise zur Baufeldfreimachung

Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist es zumeist erforderlich, nicht flugfähige, ortsansässige Tierarten aus zukünftigen Eingriffsbereichen zu entfernen, um baubedingte Tötungen zu vermeiden. Häufig betroffene Tierarten sind Reptilien, wie Schlingnatter, Zaun- und Mauereidechse oder Bilche, wie die Haselmaus. Aber auch für andere Arten wie z. B. Fledermäuse, in Baumhöhlen oder Baukörpern brütende Vogelarten stellt sich oft die Frage, mit welcher Methode Tötungen vermieden werden können, ohne gleichzeitig den Bauablauf erheblich zu beeinträchtigen. Die dafür erforderlichen Methoden sind zumeist sehr aufwändig und kostenintensiv. Gleichzeitig herrscht erhebliche Uneinigkeit unter Experten über die Eignung der verschiedenen Methoden sowie über den erforderlichen Umfang und Zeitrahmen.

Andrea Schleicher und Klaus Albrecht leiten in der FGSV einen Arbeitskreis, der auf Basis des Forschungsvorhabens im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) FE 02.0407/2016/LGB „Methoden der Baufeldfreimachung in Reptilienhabitaten, Landhabitaten von Amphibien und Habitaten der Haselmaus“ (Schulte 2020) ein Hinweispapier für die Praxis erarbeiten wird. Weitere Informationen finden Sie auf Seiten der FGSV: https://www.fgsv.de/gremien/umwelt/291-artenschutzfachliche-hinweise-zur-baufeldfreimachung-ahzb.html

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