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In den Genehmigungsunterlagen werden im Rahmen des LBPs alle Maßnahmen
zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen dargestellt und Ausgleichs-
bzw. Ersatzmaßnahmen für unvermeidbare Eingriffe festgesetzt.
Im Zuge der Bauausführung übernimmt die UBB folgende Aufgaben:
Umsetzung der Vorgaben des LBPs zusammen mit den ausführenden Firmen
Unterstützung der Firmen bei naturschutzfachlichen Fragen
Kontaktperson für die zuständigen Behörden
Überwachung der Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft
Dokumentation der Schutzmaßnahmen
Unterstützung bei der Genehmigung von baubedingten zusätzlichen
Eingriffen
Durch die Teilnahme an Baubesprechungen und regelmäßigen
Ortseinsichten kann die UBB alle Beteiligten sensibilisieren und
informieren. Dadurch kann verhindert werden, dass durch nicht genehmigte
Eingriffe oder Nichteinhaltung der Vorgaben unnötige Eingriffe in Natur
und Landschaft und dadurch zusätzliche Kosten entstehen oder die
gesamte Baumaßnahme zum Stillstand kommt.
Ebenso
können aufgrund der engen Zusammenarbeit mit den Behörden und der
Fachkenntnis der ökologischen Bauüberwachung durch den Bau bedingte
zusätzliche Eingriffe schneller genehmigt und somit Verzögerungen im
Bauablauf verhindert werden.
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